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§ 1 Allgemeines
LANRENT.NET
E- Mail: info@lanrent.net
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages, in dem wir ausdrücklich
auf unsere AGBs hinweisen, gelten diese AGBs automatisch für
beide Seiten als vereinbart.
§ 2 Preise
Alle Preise verstehen sich Brutto. Die Preise verstehen sich ohne
Transportkosten. Bei Versand der Komponenten übernimmt der
Mieter die gesamten Frachtkosten und die Frachtversicherung. Für
das Verpackungsmaterial berechnen wir unsere Selbstkostenpreise.
Diese Kosten fallen nur beim Transport mit der Post oder ähnlichem
an, bei Selbstabholung entfallen diese Kosten. Die Funktionsprüfungen
die nach der Rückgabe der Geräte erforderlich sind, sind
selbstverständlich kostenfrei. Für Reparaturarbeiten die
nach Rückgabe der Geräte anfallen, oder für das Aufwickeln
von unsachgemäß aufgewickelten Kabeln berechnen wir einen
Stundenlohn von 10,00 Euro netto zuzüglich den Selbstkosten
von eventuell erforderlichen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien.
§ 3 Vertragsabschluss
Mietnehmer müssen grundsätzlich volljährige Personen
sein. Diese haften in vollem Umfang über den Wiederbeschaffungswert
der gemieteten Gerätschaften. Der Wiederbeschaffungswert wird
im Mietvertrag angegeben. Ergänzungen im Mietvertrag sind nur
auf den dafür vorgesehenen Linien erlaubt. Alle anderen Änderungen
gelten als nicht geschrieben. Alle rot gekennzeichneten Stellen
sind vom Mieter verbindlich auszufüllen. Der Mietvertrag ist
innerhalb von 10 Tagen zurückzusenden, ansonsten wird die Reservierung
ohne vorherige Ankündigung aufgehoben.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag
Bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn ist der Rücktritt kostenfrei,
wenn die Stornierung rechtzeitig schriftlich per eMail, Fax oder
Brief beim Vermieter vorliegt. Danach werden pauschal 50% des Mietpreises
in Rechnung gestellt.
§ 5 Haftung/Versicherung
Der oder die Mieter haften in vollem Umfang über den im Mietvertrag
angegebenen Wiederbeschaffungswert. Die Haftung liegt vom Zeitpunkt
der Abholung in Klagenfurt bis zum Zeitpunkt der Funktionsprüfung
nach Ablieferung beim Mieter. Bei Post- oder Speditionsversand müssen
die Pakete vom Mieter transportversichert werden.
Weiters muss dem Vermieter nachgewiesen werden dass, das Equipment bei einer Versicherung wertversichert wurde.
Der Vermieter ist bestrebt, alle Gerätschaften nach bestem
Wissen und Gewissen in technisch einwandfreiem, voll funktionsfähigem
Zustand zu vermieten. Sollte trotz dieser Bemühungen ein Gerät
nicht funktionsfähig sein, oder während der Mietzeit ausfallen,
erstattet der Vermieter lediglich die Mietgebühr für diese
Einzelkomponente zurück, sofern der technische Ausfall nicht
auf unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäßen
Betrieb von Seiten des Mieters zurückzuführen ist. Der
Vermieter haftet nicht Schäden die durch einen Ausfall oder
durch eine Funktionsuntüchtigkeit seiner Geräte entstehen.
Unsere Stromkomponenten werden nach den neusten VDE Richtlinien
ausgeliefert. Sollte während der Mietzeit an einem Gerät
ein Defekt entstehen, so dass der sichere Betrieb nicht mehr gewährleistet
werden kann, so obliegt es dem Mieter, das Gerät sofort außer
Betrieb zu setzen, und sicherzustellen, dass das Gerät nicht
mehr eingesetzt wird, und dass von dem Gerät keine Gefährdung
mehr ausgeht. Alle Stromkabeltrommeln sind bei Betrieb vollständig
abzutrommeln. Für direkte oder indirekte Schäden die durch
unsachgemäße Installation, Inbetriebnahme oder Betrieb
verursacht werden haftet der Vermieter nicht.
Sollte der Vermieter eine zugesagte Vermietung auf Grund einer
verspäteten Rückgabe des Vormieters nicht termingerecht
ausführen können, so erstattet dieser lediglich den bereits
bezahlten Betrag zurück, und verpflichtet sich dazu, den Mieter
rechtzeitig darüber zu informieren. Weitere Schadenersatzansprüche
von Seiten des Mieters können nicht gestellt werden
§ 6 Rückgabe von defekten Geräten, Komponenten oder
Kabeln
Sollten Geräte mit einem Mangel, einem Defekt oder übermäßiger
Abnutzung zurückgebracht werden, haften die Mieter in vollem
Umfang für den Schadenersatz. Grundsätzlich bieten wir
bei einem Defekt oder Mangel zwei Möglichkeiten an.
1. Der Mieter übernimmt das defekte Gerät und bezahlt
den Wiederbeschaffungspreis. Eine Ausfallentschädigung wird
nicht fällig.
2. Das defekte Gerät wird zum Hersteller in Reparatur gegeben:
Der Mieter übernimmt alle Kosten die im Zusammenhang mit der
Reparatur entstehen, sowie eine Ausfallentschädigung in Höhe
von 5% des Wiederbeschaffungswertes.
Bei Kleinschäden oder übermäßiger Abnutzung
wird eine Pauschalvergütung vereinbart. Damit sind alle Ansprüche
abgegolten.
§ 7 Rückgabe und verspätete Rückgabe der Geräte
Die Geräte sind auf dem Versandweg fachgerecht zu verpacken
und optimal geschützt zu versenden. Der Zeitpunkt der Rücknahme
muss mit dem Vermieter im Voraus abgesprochen werden. Bei verspäteter
Rückgabe werden folgende Maßnahmen vereinbart: Bei mehr
als 3 Tagen Verspätung stellen wir 500€ dem oder den Mietern
in Rechnung. Wenn durch eine verspätete Rückgabe der Geräte
ein nachfolgendes Mietverhältnis nicht eingehalten werden kann,
so behält sich der Vermieter vor weitere Schadensersatzansprüche
geltend zu machen. Des weiteren behält sich der Vermieter vor,
mit Mietpersonen die Gerätschaften verspätet oder unsachgemäß
behandelt zurückgebracht haben, keine weiteren Mietverträge
abzuschließen.
Alle Kabeltrommeln sind sauber und ordentlich aufgewickelt zurückzubringen.
Beschädigungen und Defekte sind anzugeben.
§ 8 Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort ist Klagenfurt. Es gilt ausschließlich
österreichisches Recht. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Klagenfurt
als Gerichtsstand vereinbart.
Klagenfurt, 21.10.2006
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