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§ 1 Allgemeines

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Mit dem Abschluss eines Mietvertrages, in dem wir ausdrücklich auf unsere AGBs hinweisen, gelten diese AGBs automatisch für beide Seiten als vereinbart.

§ 2 Preise

Alle Preise verstehen sich Brutto. Die Preise verstehen sich ohne Transportkosten. Bei Versand der Komponenten übernimmt der Mieter die gesamten Frachtkosten und die Frachtversicherung. Für das Verpackungsmaterial berechnen wir unsere Selbstkostenpreise. Diese Kosten fallen nur beim Transport mit der Post oder ähnlichem an, bei Selbstabholung entfallen diese Kosten. Die Funktionsprüfungen die nach der Rückgabe der Geräte erforderlich sind, sind selbstverständlich kostenfrei. Für Reparaturarbeiten die nach Rückgabe der Geräte anfallen, oder für das Aufwickeln von unsachgemäß aufgewickelten Kabeln berechnen wir einen Stundenlohn von 10,00 Euro netto zuzüglich den Selbstkosten von eventuell erforderlichen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien.

§ 3 Vertragsabschluss

Mietnehmer müssen grundsätzlich volljährige Personen sein. Diese haften in vollem Umfang über den Wiederbeschaffungswert der gemieteten Gerätschaften. Der Wiederbeschaffungswert wird im Mietvertrag angegeben. Ergänzungen im Mietvertrag sind nur auf den dafür vorgesehenen Linien erlaubt. Alle anderen Änderungen gelten als nicht geschrieben. Alle rot gekennzeichneten Stellen sind vom Mieter verbindlich auszufüllen. Der Mietvertrag ist innerhalb von 10 Tagen zurückzusenden, ansonsten wird die Reservierung ohne vorherige Ankündigung aufgehoben.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag

Bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn ist der Rücktritt kostenfrei, wenn die Stornierung rechtzeitig schriftlich per eMail, Fax oder Brief beim Vermieter vorliegt. Danach werden pauschal 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

§ 5 Haftung/Versicherung

Der oder die Mieter haften in vollem Umfang über den im Mietvertrag angegebenen Wiederbeschaffungswert. Die Haftung liegt vom Zeitpunkt der Abholung in Klagenfurt bis zum Zeitpunkt der Funktionsprüfung nach Ablieferung beim Mieter. Bei Post- oder Speditionsversand müssen die Pakete vom Mieter transportversichert werden.
Weiters muss dem Vermieter nachgewiesen werden dass, das Equipment bei einer Versicherung wertversichert wurde.
Der Vermieter ist bestrebt, alle Gerätschaften nach bestem Wissen und Gewissen in technisch einwandfreiem, voll funktionsfähigem Zustand zu vermieten. Sollte trotz dieser Bemühungen ein Gerät nicht funktionsfähig sein, oder während der Mietzeit ausfallen, erstattet der Vermieter lediglich die Mietgebühr für diese Einzelkomponente zurück, sofern der technische Ausfall nicht auf unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäßen Betrieb von Seiten des Mieters zurückzuführen ist. Der Vermieter haftet nicht Schäden die durch einen Ausfall oder durch eine Funktionsuntüchtigkeit seiner Geräte entstehen. Unsere Stromkomponenten werden nach den neusten VDE Richtlinien ausgeliefert. Sollte während der Mietzeit an einem Gerät ein Defekt entstehen, so dass der sichere Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann, so obliegt es dem Mieter, das Gerät sofort außer Betrieb zu setzen, und sicherzustellen, dass das Gerät nicht mehr eingesetzt wird, und dass von dem Gerät keine Gefährdung mehr ausgeht. Alle Stromkabeltrommeln sind bei Betrieb vollständig abzutrommeln. Für direkte oder indirekte Schäden die durch unsachgemäße Installation, Inbetriebnahme oder Betrieb verursacht werden haftet der Vermieter nicht.

Sollte der Vermieter eine zugesagte Vermietung auf Grund einer verspäteten Rückgabe des Vormieters nicht termingerecht ausführen können, so erstattet dieser lediglich den bereits bezahlten Betrag zurück, und verpflichtet sich dazu, den Mieter rechtzeitig darüber zu informieren. Weitere Schadenersatzansprüche von Seiten des Mieters können nicht gestellt werden

§ 6 Rückgabe von defekten Geräten, Komponenten oder Kabeln

Sollten Geräte mit einem Mangel, einem Defekt oder übermäßiger Abnutzung zurückgebracht werden, haften die Mieter in vollem Umfang für den Schadenersatz. Grundsätzlich bieten wir bei einem Defekt oder Mangel zwei Möglichkeiten an.
1. Der Mieter übernimmt das defekte Gerät und bezahlt den Wiederbeschaffungspreis. Eine Ausfallentschädigung wird nicht fällig.
2. Das defekte Gerät wird zum Hersteller in Reparatur gegeben: Der Mieter übernimmt alle Kosten die im Zusammenhang mit der Reparatur entstehen, sowie eine Ausfallentschädigung in Höhe von 5% des Wiederbeschaffungswertes.

Bei Kleinschäden oder übermäßiger Abnutzung wird eine Pauschalvergütung vereinbart. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.

§ 7 Rückgabe und verspätete Rückgabe der Geräte

Die Geräte sind auf dem Versandweg fachgerecht zu verpacken und optimal geschützt zu versenden. Der Zeitpunkt der Rücknahme muss mit dem Vermieter im Voraus abgesprochen werden. Bei verspäteter Rückgabe werden folgende Maßnahmen vereinbart: Bei mehr als 3 Tagen Verspätung stellen wir 500€ dem oder den Mietern in Rechnung. Wenn durch eine verspätete Rückgabe der Geräte ein nachfolgendes Mietverhältnis nicht eingehalten werden kann, so behält sich der Vermieter vor weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Des weiteren behält sich der Vermieter vor, mit Mietpersonen die Gerätschaften verspätet oder unsachgemäß behandelt zurückgebracht haben, keine weiteren Mietverträge abzuschließen.
Alle Kabeltrommeln sind sauber und ordentlich aufgewickelt zurückzubringen. Beschädigungen und Defekte sind anzugeben.

§ 8 Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort ist Klagenfurt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Klagenfurt als Gerichtsstand vereinbart.


Klagenfurt, 21.10.2006